Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wegen Schein-Privatverkäufen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Mai 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wieder Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner wegen Schein-Privatverkäufen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner für „reebig-warenimport“ wegen Schein-Privatverkäufen
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach
im Auftrag von
Reebig-Warenimport
wegen
Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten.
Die Rechtsanwälte Awender und Werner vertreten die Interessen eines Händlers, welcher unter dem Namen „reebig-Warenimport“ unter anderem E-Shishas und E-Zigaretten vertreibt. Die Rechtsanwälte Awender & Wernder verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreibt und somit mit dem Mandanten der Rechtsanwälte Awender & Werner im Wettbewerb steht.
Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftrete. Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem Ersatz für die bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.