Bear+Wolf/Winterstein Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Wild Beauty GmbH ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Dezember 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Bear+Wolf/Winterstein Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Wild Beauty GmbH ab

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Bear+Wolf/Winterstein Rechtsanwälte im Auftrag der Wild Beauty GmbH wegen Verstoßes gegen die EU-Kosmetikverordnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt am Main,
welche unter der Marke
Bear+Wolf powered in Germany
auftreten und im Auftrag der
Wild Beauty GmbH aus Seeheim Jugenheim
wegen
Verstößen gegen die EU-Kosmetikverordnung
abmahnt.
Die Wild Beauty GmbH vertreibt Kosmetik für den Friseurbedarf. Sie lässt derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen über die Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB aus Frankfurt am Main verschicken, welche auch unter der Marke Bear+Wolf powered in Germany tätig sind. Die Abmahnschreiben richten sich an Händler, welche beim Verkauf von Kosmetikartikeln versäumen die für das Produkt verantwortliche Person zu kennzeichnen. Hierdurch würde gegen Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung verstoßen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits vom Abmahner beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.