Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag des VfL Bochum wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. November 2019

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Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag des VfL Bochum wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag des VfL Bochum wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund
im Auftrag der
VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die Becker Haumann Gruksy Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise Tickets zum Fußballspiel von VfL Bochum gegen FC Bayern München auf der Internetplattform „eBay Kleinanzeigen“ verkauft haben sollen.
Beim Kauf von Fußballspieltickets des VfL Bochum akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und sie öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen, wie beispielsweise eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook oder viagogo zum Kauf anzubieten. Der Verkauf ist einzig auf der offiziellen Zweitmarkt-Plattform des VfL Bochum erlaubt.
Dem durch die Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Tickets zum Fußballspiel des VfL Bochum gegen den FC Bayern München auf ebay Kleinanzeigen verkauft. Damit verstößt er laut den Becker Haumann Grusky Rechtsanwälten gegen die Ziffer 9 der ATGB des VfL Bochum. Zudem soll der Abgemahnte auch das Vereinslogo des VfL Bochum unerlaubt verwendet haben und die ATGB des Vereins nicht abgebildet haben. Nach Ansicht der Rechtsanwälte habe der Abgemahnte gegen die ATGB des Vereins und gegen wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Vorschriften verstoßen.
Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern daher in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe eines Pauschalbetrages von 250 Euro verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.