Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund
im Auftrag von
VfB Stuttgart 1893 AG
wegen
unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.
Die Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der VfB Stuttgart 1893 AG. Derzeit richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des VfB Stuttgart verkauft haben soll.
Beim Kauf von Fußballtickets des VfB Stuttgart akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach Ziffer 7.2 der ATGB des VfB Stuttgart ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen. Nach Ziffer 7.3 ist es insbesondere untersagt, das Ticket öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten. Genau dies soll der durch die Abmahnung betroffene angeblich getan haben. Weiterhin soll er innerhalb des angeblichen Online-Angebots die ATGB nicht erneut abgebildet haben, wozu er auch verpflichtet gewesen sei.
Die Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.