Beitreibung einer angeblichen Forderung der IContent GmbH wegen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von "www.outlets.de" durch die Deutsche Internetinkasso GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Dezember 2012

Tipps

Beitreibung einer angeblichen Forderung der IContent GmbH wegen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von "www.outlets.de" durch die Deutsche Internetinkasso GmbH

 
Uns erreicht ein Aufforderungschreiben der
Deutschen Internetinkasso GmbH aus Hausenstamm
im Auftrag der
IContent GmbH aus Rodgau
wegen angeblicher Inanspruchnahme einer Dienstleistung von „www.outlets.de“.
Die Deutsche Internetinkasso GmbH fordert den Empfänger des Aufforderungsschreibens auf, die Rechnung der IContent GmbH für eine angeblich in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistung von www.outlets.de zu begleichen. Diese geltend gemachte Forderung beruht allerdings auf einer sittenwidrigen Vorgehensweise, da der Empfänger der Zahlungsaufforderung zu keinem Zeitpunkt einen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag mit der IContent GmbH eingehen wollte. Von einem Hinweis auf ein bestehendes Widerrufsrecht mal ganz abgesehen.
Empfehlung:
Bezahlen Sie die geltend gemachte Forderung von www.outlets.de keinesfalls ungeprüft.
Sollten Sie ein derartiges Aufforderungsschreiben erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.