Die berühmt-berüchtigten „Berechtigungsanfragen” des Aldo Bachmann aus Nürnberg - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Juli 2018

Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Die berühmt-berüchtigten „Berechtigungsanfragen” des Aldo Bachmann aus Nürnberg

Die berühmt-berüchtigten „Berechtigungsanfragen” des Aldo Bachmann aus Nürnberg
Bereits seit Jahren mahnt Aldo Bachmann aus Nürnberg Produktbilder im Internet ab, welch er u.a. für den Elektronikriesen Conrad erstellt haben soll und beansprucht hohe Lizenzzahlungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Uns erreichen weitere „Berechtigungsanfragen“/Abmahnungen des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Produktfotografien.
Aldo Bachmann behauptet, festgestellt zu haben, dass von ihm gefertigte Produktbilder ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurden. Das kann z. B. auf der Internetplattform Ricardo, eBay oder aber auch auf einer eigenen Internetseite erfolgt sein.
Bachmanns Schreiben werden allerdings nicht als Abmahnung, sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß §§ 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zustehen in Verbindung mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sollten Fristen nicht gewahrt werden, kündigt er an, seine vermeintlichen Ansprüche über seinen Rechtsanwalt einzufordern. Rechtsanwalt Metzner aus Erlangen ist in der Vergangenheit vielfach durch Aldo Bachmann beauftragt worden.
Bachmann legt den Empfängern seiner Schreiben nahe, seine bezifferten Ansprüche innerhalb einer recht kurzen Frist anzunehmen. Seine Forderungen belaufen sich oftmals auf mehrere tausend Euro.
Als Nachweis für seine Urheberschaft fügt Aldo Bachmann Ausdrucke von angeblichen Originalaufnahmen des abgemahnten Produktbildes sowie einen Auszug aus seiner Cumulus-Datenbank bei. Dabei sollen die hohe Auflösung des abgedruckten Bildes sowie die auf den Nachweisen angegebenen Daten seine Urheberschaft beweisen.
Aldo Bachmann betont in seinen Schreiben, dass er sich gerne die Meinung des Abgemahnten zu dem Sachverhalt anhören möchte und auf eine außergerichtliche Einigung hofft. In diesem Zusammenhang fügt er eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zur Kenntnisnahme des Abgemahnten anbei. Dabei handelt es sich um Bildhonorare der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM). Herr Bachmann scheint diese Honorarlisten sämtlichen Mahnungen als Anhang beizufügen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Bestehen einer Zahlungspflicht immer anhand des Einzelfalls geprüft werden muss. Sollten Sie eine „Berechtigungsanfrage“ von Herrn Bachmann erhalten haben, sollte diese überprüft werden.
Sollten Sie eine „Berechtigungsanfrage“ erhalten haben, unterschreiben Sie die von Aldo Bachmann vorgefertigte Unterlassungserklärung niemals! Erstellen Sie eine individuelle Unterlassungserklärung oder beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt damit. Denn Aldo Bachmann kontrolliert regelmäßig, ob der Verstoß, für welchen Sie sich verpflichtet haben, nach Unterzeichnung der Erklärung und Rückübersendung an ihn nach wie vor besteht. Und wenn letzteres der Fall ist, dann erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, selbst wenn Sie der Auffassung sind, dass sich die Sache erledigt hat, weil Bachmann den zuvor ausgehandelten Vergleichsbetrag wegen der Abmahnung bereits erhalten hat.
Bachmann kann für den schuldhaften Verstoß gegen die Unterlassungserklärung die Abgabe einer neuerlichen Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe fordern. Und haben Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnet, welche Ihnen Bachmann zugesandt hat, haben Sie sich oftmals bereits zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von ca. 5.000,- Euro verpflichtet.
Bachmann kontrolliert regelmäßig Internetarchive (z. B. https://archive.org), um zu überprüfen, ob Sie gegen Urheberrechte verstoßen haben. Es gibt Möglichkeiten, zu verhindern, dass Ihre Internetseite von diesen Archiven erfasst werden.
Bachmann ist in letzter Zeit auch dazu übergegangen, Forderungen geltend zu machen, welche sehr lange Zeit zurückliegen. Dazu bedient er sich regelmäßig dieser Internetarchive. Dies ist ihm möglich geworden, weil der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass Lizenzschäden wegen Urheberrechtsverletzungen erst innerhalb von 10 Jahren seit ihrer Entstehung verjähren. Und das ermutigt natürlich, Internetarchive wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu durchforsten.
Sollten Sie also eine „Berechtigungsanfrage“ von Aldo Bachmann erhalten haben, handeln Sie nicht kopflos und kontaktieren Sie Bachmann nicht. Unterzeichnen Sie seine Unterlassungserklärung in keinem Fall und löschen Sie das abgemahnte Bild. Lassen Sie den Löschvorgang überwachen oder beauftragen Sie gegebenenfalls jemand, der den Löschvorgang überprüft. Das abgemahnte Bild darf nicht mehr abrufbar sein. Prüfen Sie auch Internetarchive wie z. B. www.picclick.com. Es ist vorgekommen, dass ein Galeriebild, an welchem Bachmann Rechte reklamiert, auf wundersame Weise auf www.picclick.com in Verbindung mit einer bereits längst abgeschlossen eBay-Versteigerung gespeichert und damit „abrufbar gemacht“ wurde, obschon der Inhaber des eBay-Accounts dieses Lichtbild nie selbst in seiner Versteigerung genutzt hat. Und dies hat veranlasst Aldo Bachmann veranlasst, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
Erst, wenn das Bildmaterial unwiderruflich gelöscht wurde, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich bei Abmahnungen auch unter meiner Filesharing-Hotline.