Bewerber abgelehnt: Bei der Polizei wird nicht gekifft! - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Juli 2018

Entscheidungen Strafrecht

Bewerber abgelehnt: Bei der Polizei wird nicht gekifft!

Bewerber abgelehnt: Bei der Polizei wird nicht gekifft!
VG Berlin, Beschluss v. 4. Juli 2018, Az. VG 26 L 130.18
Wer Polizist werden möchte, sollte tunlichst auf Cannabis-Konsum verzichten. Diese Erfahrung musste ein 40-jähriger Bewerber für den mittleren Polizeivollzugsdienst machen. Ausgeraucht war der Traum vom Polizeiberuf, nachdem im Rahmen des Einstellungstests das Blut des Bewerbers unter die Lupe genommen und ein Wert von 300 ng/ml des Cannabis-Abbauprodukts THC-Carbonsäure (THC-COOH) festgestellt wurde.
Die Begründung für die Ablehnung: Der Polizeibewerber sei als Cannabis-Konsument nicht in der Lage, ein Polizeiauto sicher zu fahren. Zur Einordnung: In der Vergangenheit hatten verschiedene Gerichte einen Führerscheinentzug aufgrund gelegentlichen Kiffens schon bei deutlich niedrigeren Werten als rechtmäßig angesehen (vgl. etwa VG Trier, Urteil v. 30.1.2017, Az. 1 K 2124/16.TR; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.10.2010, Az. 16 E 410/10).
Der Polizeibewerber stellte daraufhin einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht. Er bestritt, Drogen zu konsumieren, und sei deshalb gesundheitlich für den Polizeidienst geeignet. Das VG glaubte dem Antragsteller jedoch nicht, zumal ein solch hoher THC-COOH-Wert einen anderen Rückschluss zulasse. Weil das Führen eines Fahrzeugs zu den Polizeiaufgaben (im mittleren Dienst) gehört, sei ein Bewerber nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege, wovon hier gemäß dem Blutergebnis auszugehen sei.