Bundestag erläßt Änderungen im Urheberrecht zwecks Einschränkung der Abmahnindustrie - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Juni 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht

Bundestag erläßt Änderungen im Urheberrecht zwecks Einschränkung der Abmahnindustrie

Der Bereich des Filesharings soll hinsichtlich der Abmahnkosten dergestalt eingeschränkt werden, indem die geltend gemachten Anwaltskosten stark reduziert werden. Der Streitwert soll auf 1.000 € beschränkt werden, so dass nur noch 155,30 € an Anwaltskosten entstehen können. Es gibt aber eine Ausnahme nämlich dann, wenn die Einschränkung „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist. Man darf gespannt sein wie dies in der Praxis ausgelegt wird! Ebenso wird der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Der Verbraucher muss fortan an seinem Wohnsitz verklagt werden. Das ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es lediglich einen Minimalkonsens des Gesetzgebers darstellt. Die noch nicht lektorierte Version finden Sie in den Drucksachen des Bundestages, und zwar hier.