Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung eines Schottenkaro-Musters - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung eines Schottenkaro-Musters

Erneut markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen der unerlaubten Verwendung eines Schottenkaro-Musters
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln
im Auftrag der
Burberry Ltd., UK
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke
eines Schottenkaro-Musters
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollte. Diese ist Inhaberin der Rechte an den umfangreich geschützten Burberry Marken.
Die CBH Rechtsanwälte sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der Betroffene Schals und Decken mit dem Schottenkaro-Muster auf der Internetplattform „eBay.de“ verkauft haben soll, obwohl diese Marke von der Burberry Ltd. geschützt ist (u.a. Unionsmarke 000377580 u.a. für Webstoffe und Textilwaren aller Art). Darin sehen die Anwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten und die Auskunftserteilung verlangt.
Weitere Abmahnungen der Burberry Ltd. finden Sie hier:
https://www.ra-herrle.de/cbh-burberry/
https://www.ra-herrle.de/cbh-rechtsanwaelte-burberry-ltd/
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.