Kategorie: Zeitschrift Advonet - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

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Zeitschrift Advonet

Spin-Off-Gründungen und Anwaltskanzleien

Unter dem international geläufigen Begriff "Spin Off" ist im allgemeinen das Herauslösen von Unternehmensfunktionen aus einer Muttergesellschaft zu verstehen, welche durch die Einbeziehung Dritter vollzogen wird. Spin-Offs werden bereits seit längerem von größeren Unternehmen praktiziert und sind besonders in der Mittelständischen Wirtschaft zu beobachten. Die Ursachen für Spin-Offs sind naturgemäß vielfältig. Typischerweise sind immer hochqualifizierte Fachkräfte beteiligt, denen innerhalb der bestehenden Unternehmensstrukturen keine (ausreichende) Perspektive mehr geboten wird bzw. denen die Aufstiegschancen in der bestehenden Firma zu unbestimmt und unkalkulierbar sind. Weiterlesen…

Soft-Use: Juristischer Arbeitsplatz

  Die Ursprünge des Altenkirchener Softwareherstellers soft-use gehen auf das Jahr 1987 zurück. Zwei Informatikstudenten schrieben eine Datenbank für Medien- und Literaturverwaltung, deren Stärke die Verarbeitung großer Textmengen in der Verwaltung war. 1989 begannen erste Kooperationen mit Arthur Trossen, Familienrichter am AG Altenkirchen, der auch jetzt noch maßgeblich die Geschicke der Firma bestimmt. Ergebnis der Zusammenarbeit war das Programm "Termine". Anschließend wurde die soft-use Computerprogramme GbR gegründet, welche das Ziel verfolgte, professionelle juristische Anwendersoftware zu erstellen und zu vertreiben. Nach weiteren erfolgreichen Projekten, wurde am 1.1.1993 die soft-use Computerprogramme GmbH gegründet, welche den gesamten Vertrieb der GbR übernahm. 1999 entstand schließlich die soft-use GmbH&Co KG, deren Hauptgesellschafter der Rudolf Haufe Verlag wurde. Weiterlesen…

Fusionsfieber

  Der allgemeine Trend zur Größe und Internationalität, wie er sich in fast allen Wirtschaftssparten wiederfindet, ist auch dem deutschen Anwaltsmarkt nicht fremd. Dennoch setzt die am 1. Juli 2000 erfolgte Fusion der deutschen Anwaltssozietät Feddersen Laule Ewerwahn Scherzberg Finkelnburg Clemm mit der amerikanischen Anwaltssozietät White & Case LLP zur Sozietät White & Case, Feddersen, neue Maßstäbe. Sie führt zur Bildung einer der größten internationalen Sozietäten weltweit. Das Motto des amerikanischen Partners "One law firm around the world", wurde insofern auf beeindruckende Weise realisiert. Bereits die Namensfindung ist von Vorteil: Der etwas sperrige Name der deutschen Großkanzlei wurde drastisch verkürzt und findet sich in Form des Namens des Sozietätsratsvorsitzende der deutschen Sozietät als Anhängsel am Namen des amerikanischen Partners wieder. Für Professor Dieter Feddersen, der auch im Partner's Commitee, dem Führungsgremium der Partnerschaft, einen Sitz haben wird, ist "die internationale Ausweitung (ein) natürlicher (...) Schritt". Weiterlesen…

Seminar Kritik – Optimale Franchise-Verträge

  Optimale Franchise-Verträge Seminarveranstalter: Deutsche AnwaltAkademie im Zusammenwirken mit der Deutsches Franchise-institut GmbH Referenten: Dr. Helmut Liesegang, Rechtsanwalt, Albrecht Schulz, Rechtsanwalt und Hans Lang, Geschäftsführer der Deutsches-Franchise-Institut GmbH Das Franchiserecht hat trotz aller Reglementierungen durch Gerichte und Gesetzgeber nach wie vor eine wesentliche Bedeutung im Wirtschaftsverkehr. Weiterlesen…

Soft-use Erbrecht: Kombination aus Software und Fachbuch

  Erbrecht soft-use und "Gestaltungsmöglichkeiten von Erbfällen und Schenkungen" aus der Reihe Berliner Anwaltshandbücher von Dr. Ralph Landsittel Software mit einem Fachbuch zu verbinden ist grundsätzlich nicht neu. Üblicherweise finden sich dabei auf einer beigefügten CD-ROM oder Diskette die in dem jeweiligen Fachbuch enthaltenen Formulare oder anderweitige Tabellen wieder. Die Softwareschmiede soft-use bietet nunmehr aber in Zusammenarbeit mit dem Haufe-Verlag eine wirklich innovative und kostengünstige Alternative: Ein völlig eigenständiges Softwareprodukt wurde mit einem themenbezogenen Fachbuch kombiniert. Interessant ist dabei nicht nur der äußerst günstige Komplettpreis für beide Werke. Weiterlesen…

"Sie sind Anwalt, wir sind Anwälte"

  Eigentlich ist es schon verwunderlich, dass sich gerade die Anwaltszunft gegen Abmahner in eigenen Reihen auflehnt. Denn aus welchem Grund sollte das scharfe Instrumentarium der außergerichtlichen Streitbeiliegung nicht auch unter Anwälten Anwendung finden. Die Berufsgruppenzugehörigkeit immunisiert gerade nicht davor. Und dass mit Zunahme der Konkurrenz die Pfründe mit allen zulässigen (und unzulässigen) Mittel verteidigt werden, liegt auf der Hand. Weiterlesen…

Interview: Anwalt Joachim Nicolaus Steinhöfel

  Der auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwalt Joachim Nicolaus Steinhöfel, der von sich selbst sagt, in Deutschland unter den 10 bestverdienden Anwälten zu liegen, ist spätestens seit 1998 der breiten Masse in der Rolle des nassforsch auftretenden und silberne Anzüge tragenden Reporters im Auftrag des Media Markt bekannt. Zumindest seine Anwaltskarriere begann bereits 1989. Nachdem er die Anwaltszulassung erhielt, machte er sich mit 26 Jahren sogleich in Hamburg, dem Ort auch seiner juristischen Ausbildung, selbstständig. 1991 begann seine Tätigkeit für den Media Markt. Nebenbei agierte er aber auch als Segel-WM Teilnehmer, Radiomoderator für Radio Schleswig-Holstein, als RTL TV-Moderator der Sendung 18:30 und als Reporter des RTL-2 Magazins "Die Redaktion". Darüber hinaus war Steinhöfel bis vor kurzem Aufsichtsratsvorsitzender der Firma Topware, der er seit Firmengründung vorstand. Von einer Verlängerung seiner Amtszeit sah er aufgrund anderweitiger Projekte und aus wirtschaftlichen Erwägungen ab, weil diese Tätigkeit "zu wenig lukrativ" war. Weiterlesen…

Berliner Vertrags Office

Wer Verträge mühsam aus einschlägigen Formularsammlungen heraus zusammenstellt, ist über die enormen Vorteile moderner Speichermedien wie der CD-ROM offensichtlich noch immer nicht ausreichend informiert. Der erhebliche Zeitgewinn durch die direkte Übernahme vorformulierter Daten von einer CD-ROM in einen Textricht für sich selbst. Aufgrund der Zeitersparnis amortisiert sich die Anschaffung einer solchen Datensammlung auch alsbald. Dennoch kann auf juristisches Know How nicht verzichtet werden, da selbst die umfangreichsten Datensammlungen den konkreten Einzelfall nicht einbeziehen können; individuelle Besonderheiten stehen dem naturgemäß entgegen. Diese können mittels des "Berliner Vertrags Office", anders als bei anderen Produkten, dauerhaft und spielend leicht in die Software eingearbeitet werden. Natürlich bewahrt die Nutzung solcher Datensammlungen den Anwalt nicht davor, den Vertragstext genauestens zu überprüfen. Es ist ein Hilfsmittel, nicht mehr und nicht weniger. Es ist aber geeignet, die Alltagsroutine effizienter zu gestalten. Weiterlesen…