Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen des Stoffmusters "Burberry-Check" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Januar 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen des Stoffmusters "Burberry-Check"

Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen des Stoffmusters „Burberry-Check“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln
im Auftrag der
Burberry Ltd., UK
wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen
„Burberry-Check“
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollte. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützten Markenzeichen der Firma, dem sog. „Burberry-Check“, einem Stoffmuster bestehend aus Karo-Linien. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen Produkte mit eben diesem „Burberry-Check”-Muster verkauft zu haben obwohl es sich bei den angebotenen Produkten nicht um Originalware von Burberry handele. Das entsprechende Karomuster sei auf diversen Kleidungsstücken angebracht gewesen. Die Markenrechtsverletzung ergebe sich dabei aus Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV. Dass die abgedruckten Muster farbliche Abweichungen enthalten sollen, sei unerheblich.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und Herausgabe der Waren gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.