Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton SAS wegen des Logos "LV" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton SAS wegen des Logos "LV"

Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton SAS wegen des Logos „LV“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln
im Auftrag der
Louis Vuitton SAS
wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen
„LV“
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Louis Vuitton SAS durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützten Firmen-Logo „LV“. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe versucht Lederwaren nach Deutschland einzuführen, welche mit einer ähnlichen Kennzeichnung wie dem „LV“-Logo versehen gewesen sein sollen. Diese Lederwaren wurden jedoch nicht durch die Louis Vuitton SAS in der Verkehr gebracht. Aufgrund eines Hinweises des Hauptzollamtes sei diese Markenrechtsverletzung aufgefallen.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert und die Vernichtung der Waren gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.