Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.A. wegen einer Markenrechtsverletzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.A. wegen einer Markenrechtsverletzung

Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.A. wegen einer Markenrechtsverletzung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln
im Auftrag der
Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Unions-Bildmarke
„Toile Monogram“
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unions-Bildmarke „Toile Monogram“.
Der von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, sie habe in ihrem Onlineshop Freizeitanzüge mit einem hochgradig ähnlichen Muster, wie dem von Louis Vuitton, angeboten und vertrieben. Die Klamotten seien aber nicht von der Louis Vuitton Malletier S.A. hergestellt worden; dies soll mit einem Testkauf bestätigt werden. Zudem seien die Angebote eine unlautere Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV, da die Abgemahnte die angeblich überragende Bekanntheit des Zeichens von Louis Vuitton nutzt. Hierin sehen die CBH Rechtsanwälte Verstöße gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunftserteilung und Herausgabe der Verletzungsprodukte zum Zwecke der Vernichtung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, der Testkaufkosten, sowie die Erstattung sämtlicher, auch künftiger Schäden gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.