CBH Rechtsanwälte mahnen Markenrechtsverletzung der Marke „MO“ für die FAST Fashion Brands GmbH ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

CBH Rechtsanwälte mahnen Markenrechtsverletzung der Marke „MO“ für die FAST Fashion Brands GmbH ab

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) vertreten die Interessen der FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg und mahnen derzeit für diese Markenrechtsverletzungen ab. Die FAST Fashion Brands GmbH ist Inhaberin zahlreicher Marken und deren Markenrechte, unter anderem HOMEBASE, USHA, OSHA, ESHA, YUKA, MO, myMO, Izia, Icebound, Isha, risa, talence, nolie und weiteren Marken.

In diesem Fall wird die Verletzung der Markenrechte an der Marke „MO“ abgemahnt.

Der von der Abmahnung Betroffene habe in einem Online-Shop T-Shirts, welche mit der Bezeichnung „MO“ bedruckt gewesen seien sollen, zum Verkauf angeboten. Dies stelle, den CBH Rechtsanwälten zufolge, einen Verstoß gegen §14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dar.

Aufgrund dieses Verstoßes fordern die CBH Rechtsanwälte für die FAST Fashion Brands GmbH von dem Abgemahnten:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.