Abmahnung der CSR Rechtsanwälte im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wegen "Teen Couples 9" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2019

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Abmahnung der CSR Rechtsanwälte im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wegen "Teen Couples 9"

Abmahnung der CSR Rechtsanwälte im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wegen „Teen Couples 9“
Uns erreichte eine Abmahnung der
CSR Rechtsanwälte aus Karlsruhe

im Auftrag der
PMG Entertainment Ltd.
wegen des Erotik-Films
„Teen Couples 9“
Die CSR Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe vertritt in einem aktuellen Abmahnschreiben die PMG Entertainment Ltd. aus Dublin. Diese sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk „Teen Couples 9“. In dem Schreiben der CSR Rechtsanwälte wird dem Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung an diesem Film durch sog. „Filesharing“ vorgeworfen.
Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die CSR Rechtsanwälte fordern hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines (Lizenz-) Schadensersatzes und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwaltsgebühren).
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.