Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. August 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mahnt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin verschickte kürzlich eine Abmahnung, in welcher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gerügt werden.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird ausgeführt, dass die Aufgabe des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. insbesondere die Wahrung der Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehrs sei.

Der konkrete Vorwurf der Abmahnung richtet sich an eine Person, welcher über eine Internetseite für eine „Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie“ mit der Behauptung, dass von einer „verbesserten Sauerstoffversorgung letztlich jede einzelne Zelle profitiert“ und die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie somit bei einer Vielzahl von Gesundheitsstörungen eingesetzt werden könne, bewirbt und bei den Anwendungsgebieten Durchblutungsstörungen, Hypertonie, Herzrhythmusstörungen, Arterielle Veschlusserkrankungen, Tinnitus, Schwindel, Hörsturz etc. angibt.

Da die Wirkungsbehauptungen für die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie weit übertrieben und nicht belegt seien, stelle dies dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. zufolge eine irreführende Werbung im Sinne des §§5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG, 4 Abs. 2 MPG dar. Gleichzeitig läge ein unlauterer Wettbewerb gemäß § 3a UWG vor.

Forderungen der Abmahnung:

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert aufgrund dieses wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, eine Mustererklärung ist der Abmahnung bereits beigelegt. Des Weiteren wird die Erstattung eines Teils der durch die Abmahnung entstandenen Kosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.