Die berühmt berüchtigten "Berechtigungsanfragen" des Aldo Bachmann aus Nürnberg wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. Mai 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht

Die berühmt berüchtigten "Berechtigungsanfragen" des Aldo Bachmann aus Nürnberg wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung des Herrn Aldo Bachmann aus Nürnberg aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Produktfotografien.
Darin gibt Herr Bachmann an, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde. Im konkreten Fall geht es um eine Nutzung auf der Internetplattform Ricardo.
Das Schreiben ist allerdings nicht als Abmahnung sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.
Der scheinbaren „Berechtigungsanfrage“ fügt Herr Bachmann auch gleich eine Unterlassungserklärung bei und fordert den Abgemahnten auf diese zu unterzeichnen.
Weiterhin legt er dem Abgemahnten nahe ihm einen Vergleichsvorschlag innerhalb von 2 Wochen zu unterbreiten, da er die Angelegenheit ansonsten einem Anwalt übergeben werde. Scheinbar nebensächlich fügt er hinzu, dass dies mit beträchtlichen Mehrkosten für den Abgemahnten verbunden wäre.
Als Nachweis für seine Urheberschaft, fügt er einen Ausdruck der Originalaufnahme des Produktes, sowie einen Auszug aus seiner Cumulus-Datenbank bei. Dabei soll die hohe Auflösung des abgedruckten Bildes, sowie die, auf den Nachweisen angegebenen Daten seine Urheberschaft beweisen.
In dem Schreiben betont Herr Bachmann, dass er sich gerne die Meinung des Abgemahnten zu dem Sachverhalt anhören möchte und auf eine außergerichtliche Einigung hofft, sicherheitshalber schickt er eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zur Kenntnisnahme des Abgemahnten anbei.
Dabei handelt es sich um die Bildhonorare 2012 der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing ( MFM). Herr Bachmann scheint diese Honorarlisten sämtlichen Mahnungen als Anhang beizufügen.
Allerdings muss Herr Bachmann im Falle einer Verletzung der Urheberrechte eher wenig befürchten, da etwaige Erstattungskosten (Rechtsanwaltskosten) wohl kaum gegen ihn durchgesetzt werden können. Am 09.07.2009 hat das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren gegen Herrn Bachmann eröffnet und damit seine Zahlungsunfähigkeit festgestellt, wie eine Anfrage auf der Internetplattform „Insolvenzbekanntmachung“ für den Gerichtsbezirk Nürnberg ergab.
Wir haben bereits Erfahrungen mit derartigen Abmahnungen von Herrn Bachmann, die im Grunde immer nach gleichem Muster erfolgen. Gelegentlich nimmt er auch anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Bestehen einer Zahlungspflicht immer anhand des Einzelfalls geprüft werden muss. Sollten sie eine „Berechtigungsanfrage“ von Herrn Bachmann erhalten, sollte diese überprüft werden und nicht von vornhinein als Abzocke abgehandelt werden.
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