Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Euskirchen im Auftrag der Tronitechnik GmbH wegen der Verwendung des Begriffs "CE-zertifiziert" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Februar 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Euskirchen im Auftrag der Tronitechnik GmbH wegen der Verwendung des Begriffs "CE-zertifiziert"

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Euskirchen im Auftrag der Tronitechnik GmbH wegen der Verwendung des Begriffs „CE-zertifiziert“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn
für die
Tronitechnik GmbH aus Hüllhorst
wegen der
Verwendung des Begriffs „CE-zertifiziert“
Der Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn vertritt die Interessen der Tronitechnik GmbH, welche unter www.tronitechnik.de unter anderem Whirlpools und Saunen zum Kauf anbietet. RA Euskirchen verschickt für diese nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, die auf eBay auftritt und hierbei nach seiner Ansicht ein wettbewerbswidriges Verhalten aufweise.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in einem eBay-Angebot eines Elektro-Gerätes in der Überschrift mit „CE-zertifiziert“ zu werben. Der Begriff „Zertifizierung“ erwecke nach Ansicht von RA Euskirchen den Eindruck, es habe eine unabhängige Prüfung des Produkts stattgefunden, wohingegen es sich lediglich um eine Bezeichnung handelt, die sich jeder Hersteller selbst geben kann. Hierzu ist lediglich notwendig, dass er bestimmte Regeln eingehalten hat. Eine Kontrolle unabhängiger Art erfolgt nicht.
Gerügt wird weiter die fehlende Registrierung der elektronischen Geräte bei der entsprechenden Behörde mit Geräteart und Marke. Da diese Verpflichtung auch das Marktverhalten steuert, stellt dies ein Verstoß gegen sie eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.
RA Euskirchen fordert daher im Namen der Tronitechnik GmbH von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung von RA Euskirchen betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.