Facebooknutzer aufgepasst: Auch das von Fremden hochgeladene Bildmaterial auf der eigenen Pinnwand kann zu einer Abmahnung führen! - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. April 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht

Facebooknutzer aufgepasst: Auch das von Fremden hochgeladene Bildmaterial auf der eigenen Pinnwand kann zu einer Abmahnung führen!

 
Vor einigen Tagen wurde ein Lichtbild, das von einer anderen Person auf die Facebook-Pinnwand des Betroffenen hochgeladen wurde, gegenüber dem Betroffenen abgemahnt. Inhalt der Abmahnung ist, neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadenersatz.
Dieses Vorgehensweise ist neu: Bislang wurden Facebooknutzer nur für selbst widerrechtlich hochgeladenes Bildmaterial abgemahnt. Denn das ungefragte Posten von urheberrechtlich-geschützen Bildmaterial auf der Pinnwand ist strafbar.
Auf Bildern und Videos liegen Urheberrechte. Sie ungefragt aus dem Internet zu kopieren und auf die Facebookseite zu posten ist nicht erlaubt. Der Urheber darf selbst entscheiden, wer sein Bild oder Video veröffentlicht.
Nun werden Facebooknutzer auch für Bildmaterial beansprucht, welches sie gar nicht selbst auf ihre Seite hochgeladen haben. Die Missbrauchsgefahr dieser neuen Abmahnquelle ist immense. Denn urheberrechtlich-geschütztes Bildmaterial ist schnell auf verschiedenen Facebook-Pinnwänden gepostet und damit abmahnfähig.
Facebooknutzer müssen heute mehr aufpassen, denn je!

Sollten sie bereits eine Abmahnung erhalten haben rate ich Ihnen folgendes:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Beachten Sie auch meinen Beitrag hier.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.