Wieder eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Juli 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wieder eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Wieder eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der T&D Versand GbR wegen diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreichte eine Abmahnung der
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
im Auftrag von
T&D Versand GbR aus Kaufbeuren
wegen
diverser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der T&D Versand GbR. Sie verschickte nun ein Abmahnschreiben an einen Großhändler, welcher online auftritt und daher mit der T&D Versand GbR im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung betroffene gegen einige wettbewerbsrechtlichen Gesetzesvorgaben.
Gerügt wird, dass der von der Abmahnung Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots auf eBay es unterlassen hat, einen klickbaren OS-Link einzufügen, den Käufer über das ihm zustehende Widerrufsrecht gem. § 312g BGB im ausreichenden Maße zu informieren und auch einen Hinweis auf das bestehende Mängelgewährleistungsrecht des Käufers in das Verkaufsangebot aufzunehmen. Zum Beweis ist dem Abmahnschreiben ein sog. Screenprint von dem betreffenden Verkaufsangebot beigefügt.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Diese Bemessen sich nach dem Gegenstandswert, den die FAREDS Rechtsanwälte auf 30.000,00 Euro festgesetzt haben, sodass eine Zahlung von insgesamt 1.358,86 Euro verlangt wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.