„Fernbus Simulator“ Abmahnung der Anwaltskanzlei NIMROD wegen Filesharing - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Mai 2020

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„Fernbus Simulator“ Abmahnung der Anwaltskanzlei NIMROD wegen Filesharing

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin vertreten unter anderem Entwickler und Publisher von Software und Computerspielen. Nun verschickten sie für die Aerosoft GmbH ein Schreiben, in welchem das Filesharing des Spiel „Fernbus Simulator“ abgemahnt wird. Die Aerosoft GmbH ist Inhaberin der Rechte an dem Spiel „Fernbus Simulator“.

In der Abmahnung wird dem Internet-Anschlussinhaber vorgeworfen, das Computerspiel „Fernbus Simulator“ im Internet über eine Internet-Tauschbörse kostenlos weitergegeben zu haben. Die Weitergabe erfolgte ohne Zustimmung der Rechteinhaberin und sei somit illegal. Aufgrund dieser kostenlosen und illegalen Weitergabe läge eine Verletzung gegen das Urheberrecht vor.

Die Nimrod Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung für die Aerosoft GmbH von dem Abgemahnten:

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Filesharing-Abmahnung betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.