Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Filmes "A Star is Born" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Januar 2020

Tipps Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen des Filmes "A Star is Born"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „A Star is Born“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Warner Bros. Entertainment Inc.
wegen des Films
„A Star is Born“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie in ihrem Namen ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films „A Star is Born“ abgemahnt wird.
Der Film „A Star is Born“ ist ein US-amerikanischer Musikfilm von Bradley Cooper aus dem Jahr 2018. Er handelt von der aufblühenden Liebesbeziehung des bekannten alkoholabhängigen Musikers Jackson Maine und der unbekannten Sängerin Ally, die durch Jackson über Nacht zum Star wird. In den Hauptrollen sind Bradley Cooper als Jackson Maine und Lady Gaga als Ally zu sehen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film illegal im Internet verbreitet zu haben.
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Lizenzschadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.