Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Fernsehserie "Babylon Berlin" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Januar 2020

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Fernsehserie "Babylon Berlin"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Fernsehserie „Babylon Berlin“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Universum Film GmbH
wegen der Fernsehserie
„Babylon Berlin“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie in ihrem Namen ein Schreiben, in dem das Filesharing der Fernsehserie“Babylon Berlin“ abgemahnt wird. Die Fernsehserie Babylon Berlin spielt in den „Goldenen 20er Jahren“, einer Zeit des Umbruchs, und handelt von der Versetzung des jungen Kommissars Gereon Rath von Köln nach Berlin, wo er durch seine Ermittlungen mit Drogen, Korruption, Kunst und Extremismus konfrontiert wird.
Die Abmahnung beschreibt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an folgenden geschützten Werken:

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Betroffenen in der Abmahnung den Upload der Folgen über ein BitTorrent-Netzwerk vor.
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.