Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „21 Bridges“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Mai 2020

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „21 Bridges“

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Films „21 Bridges“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Films „21 Bridges“ abgemahnt wird.

„21 Bridges“ ist ein Action-Thriller aus dem Jahr 2019 von Brian Kirk. Er handelt von Andre Davis, einem in Ungnade gefallenen Detektiv der New Yorker Polizei, der eine Chance zur Wiedergutmachung bekommt. Dafür macht er sich auf die Jagd auf einen Polizistenmörder, bei der er sich bald auf der Spur einer großen Verschwörung durch ein kriminelles Imperium wiederfindet, in dem auch seine Kollegen ihre Finger im Spiel haben. Während der Ermittlungen kommt es zur totalen Abschottung Manhattans, die alle siebzehn Brücken des Bezirks umfasst.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ebenfalls wird ein Lizenzschaden geltend gemacht und die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.