Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „Die Unfassbaren - Now You See Me“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. März 2020

Tipps Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „Die Unfassbaren – Now You See Me“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Tele München Fernsehen GmbH wegen des Films „Die Unfassbaren – Now You See Me“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing des Filmes „Die Unfassbaren – Now You See Me“ abgemahnt wird.

„Die Unfassbaren – Now You See Me“ ist ein US-amerikanischer Thriller von dem Regisseur Louis Leterrier aus dem Jahr 2013. In dem Film geht es um um die „Vier Reiter“, welche als Höhepunkt ihrer verblüffenden Zaubershow live auf der Bühne den Tresor einer Bank leerräumen und das Geld unter dem Publikum verteilen. FBI-Agent Dylan Rhodes und Interpol-Agentin Alma Dray wollen den Illusionisten das Handwerk legen, bevor diese ihren vermuteten Mega-Coup durchführen können. Dazu schalten sie die Hilfe des ehemaligen Magiers Thaddeus Bradley ein, der dafür berühmt ist, Zaubertricks zu entlarven. Doch die „Reiter“ sind ihnen immer einen Schritt voraus.

Der Film soll von dem durch die Abmahnung Betroffenen über ein Filesharing-Programm unerlaubt zum Download bereitgestellt worden sein.

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund dieses Verstoßes:

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.