Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes "Dunkirk" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Januar 2020

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes "Dunkirk"

Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „Dunkirk“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
wegen des Films
„Dunkirk“
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickt sie in ihrem Namen ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films „Dunkirk“ abgemahnt wird.
Der Film „Dunkirk“ ist ein historischer Kriegsfilm aus dem Jahr 2017 von Christopher Nolan. Der Film erzählt von der Operation Dynamo, der bis dahin größten militärischen Rettungsaktion der Weltgeschichte, bei der während der Schlacht von Dünkirchen im Zweiten Weltkrieg fast das gesamte britische Expeditionskorps aus der von deutschen Truppen eingekesselten Stadt Dünkirchen (englisch: Dunkirk) über den Ärmelkanal evakuiert wurde.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download bereitgestellt zu haben.
Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ebenfalls werden ein Lizenzschadensersatz sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.