Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Isn’t It Romantic“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Februar 2020

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Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Isn’t It Romantic“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen des Films „Isn’t It Romantic“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickte kürzlich ein Schreiben, in dem das Filesharing des Films „Isn’t It Romantic“ abgemahnt wird.

„Isn’t It Romantic“ ist eine US-amerikanische romantische Komödie von Todd Strauss-Schulson aus dem Jahr 2019. Der Film erzählt von Natalie, die aufgrund ihres Übergewichts gemobbt wird. Ihr bester Freund Josh ist deshalb immer wieder bemüht, sie zu ermutigen. An einem U-Bahnhof wird sie schließlich ausgeraubt und bewusstlos. Sie wacht im Krankenhaus auf und ihr erscheint eine nahezu perfekte Welt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer fristgemäßen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Desweiteren werden ein Lizenzschadensersatz sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.