Filesharing - Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Rambo V - Last Blood“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. April 2020

Tipps Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Filesharing – Abmahnung der LEONINE Distribution GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Rambo V – Last Blood“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH wegen des Films „Rambo V – Last Blood.“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing des Films „Rambo V – Last Blood“ abgemahnt wird.

Der Film „Rambo V – Last Blood“ ist ein Actionthriller von Adrian Grünberg aus dem Jahr 2019. Er ist der fünfte und letzte Teil der Rambo-Filmreihe.

Der Film handelt von der Entführung der Tochter von Rambos Haushälterin durch einen Menschenhändlerring. Rambo wollte sich eigentlich zur Ruhe setzen. Doch schließlich nimmt er mit anderen an seiner Seite den Kampf gegen die kriminelle Organisation auf.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, den Film über ein P2P-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls werden Schadensersatz sowie die Zahlung der Abmahnkosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.