Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „Hustlers“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Mai 2020

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Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes „Hustlers“

Derzeit mahnt die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München das Filesharing des Filmes „Hustlers“ ab.

„Hustlers“ ist ein US-amerikanisches Krimi-Filmdrama aus dem Jahr 2019 von der Regisseurin Lorene Scafaria.

Inhaltlich handelt der Film von der Geschichte der Stripperin Destiny und ihrer besten Freundin Ramona Vega. Als Destiny ihren neuen Job als Stripperin beginnt, nimmt die erfahrene Ramona Vega sie unter ihre Fittiche. Die beiden werden beste Freunde. Als während der Finanzkrise die Kundschaft ausbleibt, drehen sie den Spieß um und beklauen die reichen Wall-Street-Spekulanten. Gemeinsam mit ihren verführerischen Kolleginnen betäuben sie ihre Opfer mit Drogen. Danach räumen sie ihnen im Stripclub das Bankkonto leer.

Der Vorwurf der Abmahnung ist die Bereitstellung des Films zum Download durch den Abgemahnten. Dies würde eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Der Adressat der Abmahnung wird wegen dieser Urheberrechtsverletzung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Geltend gemacht werden zudem im Interesse einer außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz, sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.