Filesharing: Musikindustrie erzielt Erfolg gegen BitTorrent-Tracker LG Hamburg, Beschl. v. 12. Januar 2015 – 310 O 11/15 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Juli 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Entscheidungen Abmahnung

Filesharing: Musikindustrie erzielt Erfolg gegen BitTorrent-Tracker LG Hamburg, Beschl. v. 12. Januar 2015 – 310 O 11/15

Filesharing: Musikindustrie erzielt Erfolg gegen BitTorrent-Tracker
LG Hamburg, Beschl. v. 12. Januar 2015 – 310 O 11/15
Wie der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) Ende April mitteilte, hat ein Hostprovider aus Deutschland die Server dreier namhafter Kunden, die als Tracker in Tauschbörsen fungierten, abgeschaltet. In einem Gerichtsverfahren beim LG Hamburg wurde der Provider außerdem dazu verpflichtet, Auskunft über seine Kunden zu geben.
Bei den BitTorrent-Trackern handelt es sich um „PublicBT“, „Istole.it“ und „OpenBitTorrent“. Tracker wie diese verbinden Anbieter und Suchende auf Filesharing-Plattformen durch Übersendung der IP-Adresse und ermöglichen so den Austausch – auch illegaler – Inhalte.
Vor dem Gerichtsverfahren hatten Firmen aus der Musikindustrie die Tracker-Betreiber aufgefordert, sich nicht mehr an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu beteiligen. Nachdem das erfolglos geblieben war, wendeten sich die Firmen an den Provider, der den Betreibern – ebenfalls erfolglos – eine Frist zur Sperrung der Torrents setzte. Nach Abschaltung der Tracker-Server ist die Begehung von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen nun erheblich erschwert worden.
Neben dem Abschalten ist der Provider aber auch zur Auskunft gegenüber Rechteinhabern hinsichtlich der Namen und Anschrift der User verpflichtet, entschied das LG Hamburg. Der Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 2 und 3 UrhG resultiere aus der (offensichtlichen) Urheberrechtsverletzung, die bzgl. des streitgegenständlichen Musikalbums unter Verwendung der Tracker PublicBT und Istole.it begangen wurde.