“Non-Stop” (Film) / Abmahnung Waldorf Frommer - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Oktober 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

“Non-Stop” (Film) / Abmahnung Waldorf Frommer

“Non-Stop” (Film) / Abmahnung Waldorf Frommer
Uns liegen Informationen vor, dass die münchner Anwaltskanzlei
Waldorf Frommer
wegen des Filmwerks
“Non-Stop”
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße verschickt.
Die münchner Abmahnspezialisten von Waldorf Frommer mahnen derzeit wegen des Films “Non-Stop” ab.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Film sei durch illegales Filesharing im Rahmen von P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen verbreitet worden. Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren hundert Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90