Fotoklau und ebay: Streitwert bei unberechtigter Nutzung eines Lichtbildes, OLG Köln, Beschluss vom 21.10.11, Az.: 33 O 643/11 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. Februar 2012

Urheber- und Internetrecht Entscheidungen

Fotoklau und ebay: Streitwert bei unberechtigter Nutzung eines Lichtbildes, OLG Köln, Beschluss vom 21.10.11, Az.: 33 O 643/11

Das Oberlandesgericht Köln hat unter dem 21.11.2011 entschieden, dass sich der Streitwert für die unberechtigte Nutzung eines Lichtbildes auf der Internetplattform ebay auf 3000,- Euro beschränkt. Was war geschehen: Ein Privatanbieter hat auf der Internetplattform ebay zur Dekoration eines eigenen Angebotes unberechtigt ein Lichtbild eines gewerblichen Anbieters eingestellt und wurde deswegen abgemahnt. Zunächst wurde der Streitwert für das Bild mit 6000,- Euro beziffert. Auf Beschwerde des Privatanbieters reduzierte das OLG Köln den Streitwert auf 3000,- Euro. Damit hat das OLG Köln seine bislang geübte Rechtsprechung der Lebenswirklichkeit angepaßt.
Übrigens bedeutet das nicht, dass 3000,- Euro an den Urheber oder Anwalt zu zahlen sind. Der Streitwert ist zur Berechnung der Anwalts- als auch Gerichtskosten notwendig. Die Entscheidung finden Sie auch mit einer weiteren Kommentierung hier.