Lizenzrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte für Microsoft Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computerprogrammen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Juni 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Lizenzrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte für Microsoft Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computerprogrammen

Lizenzrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte für Microsoft Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computerprogrammen
Uns erreichen Abmahnungen der
FPS Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
BSA | The Software Alliance, namentlich Microsoft Corp.

wegen
unlizensierter Nutzung der urheberrechtlich geschützter Computerprogramme, insb. Microsoft Office und Microsoft Windows.
Die FPS Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der BSA | The Software Alliance (Microsoft Corp.) wegen des urheberrechtlichen Schutzes von Computersoftware und verschicken derzeit Abmahnungen in ihrem Namen. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene über die Programme Microsoft Office und Microsoft Windows ohne das Vorliegen der erforderlichen Lizenz gebraucht. Hierin wird ein Verstoß gegen §§ 97 ff. UrhG gesehen.
Die FPS Rechtsanwälte fordern zunächst Auskunft nach § 101a UrhG ein, um anschließende Schadensersatzforderungen für die unrechtmäßige Nutzung der lizensierten Programme vorzubereiten. Für den Fall, dass eine Auskunft nicht fristgerecht erteilt wird, kündigt die Kanzlei die unangekündigte Besichtigung im Rahmen einer einstweiligen Anordnungen durch das Gericht an.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.