Urheberrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der BSA wegen unerlaubter Nutzung von Computerprogrammen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Dezember 2019

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Urheberrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der BSA wegen unerlaubter Nutzung von Computerprogrammen

Urheberrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der BSA wegen unerlaubter Nutzung von Computerprogrammen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
FPS Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
BSA | Business Software Alliance, namentlich Microsoft, aus Washington

wegen
unlizensierter Nutzung der urheberrechtlich geschützten Computerprogramme, insb. Microsoft Office
Die FPS Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der BSA | Business Software Alliance (Microsoft Corp.) wegen des urheberrechtlichen Schutzes von Computersoftware und verschicken derzeit Abmahnungen in ihrem Namen. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der von der Abmahnung Betroffene folgende Programme ohne die erforderliche Lizenz genutzt haben soll:

Die FPS Rechtsanwälte fordern im Namen der BSA die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Auskunftserteilung bzgl. sämtlicher Verletzungshandlungen, mitsamt Belegen. Zudem fordern die Anwälte einen Schadensersatz- und Bereicherungsanspruch, sowie die Erstattung der bisher entstandenen Abmahn- und Rechtsanwaltskosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.