Abmahnung Daniel Sebastian - Freddie Gibbs – Playa - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Juli 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Abmahnung Daniel Sebastian – Freddie Gibbs – Playa

Abmahnung Daniel Sebastian – Freddie Gibbs – Playa
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
u.a. wegen der Musikwerke
“Freddie Gibbs – Playa (Mexicans With Guns Edit)”.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Daniel Sebastian gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 600,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei.
Empfehlung:
Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese muss aber geprüft werden. Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls „blind“. Sie erklären andernfalls unter Umständen, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.