RA Gereon Sandhage im Auftrag der Plogoo UG wegen Werbung mit Energieverbrauchs-Kennzeichnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

RA Gereon Sandhage im Auftrag der Plogoo UG wegen Werbung mit Energieverbrauchs-Kennzeichnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des RA Gereon Sandhage aus Berlin im Auftrag der Plogoo UG wegen Werbung mit Energieverbrauchs-Kennzeichnung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin
im Auftrag der
Plogoo UG (haftungsbeschränkt)
wegen
Werbung mit Energieverbrauchs-Kennzeichnung
Der Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertritt die Interessen des Inhabers der Firma Plogoo UG. Diese vertreibt online unter www.schnaeppchen-store.de Haushalts- und Gartengeräte und Kinderspielzeug. RA Sandhage verschickte für sie kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Plogoo UG im Wettbewerb steht.
Gerügt wird die Bewerbung eines Staubsaugers mit einer Energieverbrauchskennzeichnung. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Staubsauger ist seit dem 18.01.2019 ersatzlos weggefallen ist und dass Händler ab diesem Zeitpunkt Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel oder unter Angabe von Energieeffizienzklassen bewerben dürfen. Hieran habe sich der durch die Abmahnung betroffene jedoch nicht gehalten.
RA Sandhage fordert daher im Namen der Plogoo UG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.