Geschwindigkeitsüberwachung und Atemalkohol - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2010

Kieler Anzeiger Strafrecht Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsüberwachung und Atemalkohol

Die anwaltliche Vertretung von Personen, welche sich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verantworten haben, gehört zur täglichen Praxis einer verkehrsrechtlich tätigen Anwaltskanzlei. Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Meßgeräte wird aber eine erfolgreiche Verteidigung zunehmend schwieriger. Die formelle Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme erlangt damit wieder deutlich mehr an Gewicht. Dazu gehören auch die Toleranzgrenzen (Meßwerttoleranzen), welche von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich sind, weil es keine einheitliche bundsweite Regelung dafür gibt. Denkbar ist daher, daß der gleiche Verkehrsverstoß in einem anderen Bundesland aufgrund einer höheren Toleranzgrenze gar nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt hätte. So kann sich ein einzelner Stundenkilometer auf die Anordnung eines Fahrverbots auswirken, je nach dem, wo die Geschwindigkeitsübertretung stattgefunden hat.
Was die Atemalkoholmeßgeräte angeht, so ist das Ergebnis der Atemalkoholkontrolle vor Gericht bislang nicht verwertbar, eine Blutalkoholuntersuchung daher notwendig. Zukünftig soll aber ganz auf die Blutalkoholuntersuchung verzichtet werden können. Dann sind allein schon die aufgrund der mit den Atemalkoholmeßgeräten erzielten Ergebnisse gerichtsverwertbar. Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung von der Entwicklung und Zuverlässigkeit der Atem-Alkoholbestimmungsgeräte abhängig gemacht. Praxistests haben jetzt ergeben, daß diese Ergebnisse denen der Blut-Alkoholbestimmung entsprechen würden. Damit einhergehend wird wohl in absehbarer Zeit die 0,8 Promille Grenze auf 0,5 Promille gesenkt werden. Durch verbesserte Verkehrskontrollen mit den neuartigen Atemmeßgeräten und einer Senkung der Promillegrenze auf 0,5 soll die Zahl der alkoholbedingten Verkehrstoten weiter gesenkt werden.
Rechtsanwalt Carsten M. Herrle