Google reagiert auf neues Leistungsschutzrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. Juli 2013

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Google reagiert auf neues Leistungsschutzrecht

Das neue Leistungsschutzrecht gilt ab dem 1. August 2013. Danach haben Presseverlage das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile dessen zu gewerblichen Zwecken öffentlich zu machen. Der Verkauf von Lizenzen steht dabei im Vordergrund. Kurze Textpassagen (sog. Snippets) sind davon ausgenommen.
Daher fordert Google nun von (Online-)Verlagen bis zum 1.8. eine Bestätigung, dass das Portal Google News die Inhalte weiterhin kostenlos verwenden darf. Andernfalls werden die Inhalte nicht mehr auf dem Portal angezeigt.
Google News sammelt frei verfügbare Nachrichten und sonstige Inhalte von Online-Medien und stellt Snippets auf die Internetseite. Damit das Google-Portal dies auch weiterhin darf, hat es nun das Bestätigungssystem eingeführt. So will sich Google absichern; denn mit dem Einverständnis der Verlage kann nichts passieren. Schließlich regelt das Gesetz nicht die Länge der Snippets, die ohne Einverständnis angezeigt werden dürfen.
Erklären Verlage das Einverständnis nicht, so werden die Wörter der geschützten Inhalte lediglich in der Google-Suche angezeigt. Allerdings dürften viele Verlage ein Eigeninteresse daran haben, dass ihre Texte bzw. Textausschnitte weiterhin bei Google News erscheinen, zumal viele Nutzer ihre News über das Portal beziehen.