Gutsch & Schlegel mahnt Iggy Pop-"Bootlegs" ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Gutsch & Schlegel mahnt Iggy Pop-"Bootlegs" ab

Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel im Auftrag von James Newel Osterberg (Iggy Pop) wegen Urheberrechtsverletzung durch sog. „Bootlegs“

Uns erreichten Abmahnungen der
Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg

im Auftrag von
James Newel Osterberg (Iggy Pop)
wegen dem Vertrieb von Tonaufnahmen
sog. „Bootlegs“
auf Discogs.com ab
Die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg versenden Abmahnung, mit welchen die Urheberrechte von James Newel Osterberg, besser bekannt unter seinem Künstlernamen „Iggy Pop“ durchgesetzte werden sollen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Verkaufsplattform discogs.com Tonaufnahmen des Künstlers zum Verkauf angeboten zu haben. Es wird geltend gemacht, dass die Produkte in der angebotenen Form nicht rechmäßig veröffentlicht wurden, sie also sog. „Bootlegs“ seinen, sodass der Vertrieb der Aufnahmen eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Die Gutsch & Schlegel fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Herausgabe bzw. Vernichtung der betreffenden Produkte. Zudem wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung und der Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht verübt haben, da durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung eine vertragliche Bindung entsteht. Der Text einer dem Abmahnschreiben bereits enthaltenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.