Die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte mahnen Pink-Floyd Bootlegs ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Oktober 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte mahnen Pink-Floyd Bootlegs ab

Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel im Auftrag von Pink Floyd Music Ltd. wegen Urheberrechtsverletzung durch sog. „Bootlegs“

Uns erreichten Abmahnungen der
Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg

im Auftrag von
Pink Floyd Music Ltd.
wegen der Bildtonaufnahmen
„Pink Floyd – Live Anthology“

Die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg versenden Abmahnung, mit welchen die Urheberrechte der Pink Floyd Music Ltd. durchgesetzte werden sollen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Verkaufsplattform eBay.de eine DVD unter der Bezeichnung „Pink Floyd – Live Anthology“ zum Verkaufg angeboten zu haben. Es wird geltend gemacht, dass diese DVD ein sog. „Bootleg“ sein, also die in Frage stehende Bildaufnahmen nicht rechtmäßig in dieser Form veröffentlicht und auch nicht von der Band Pink Floyd oder einem Lizenznehmer hergestellt worden seien, so dass der Vertrieb der Aufnahmen eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Die Gutsch & Schlegel fordern daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Herausgabe bzw. Vernichtung der betreffenden DVDs. Zudem wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht verübt haben. Der Text einer dem Abmahnschreiben bereits enthaltenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.