Amazon: Keine Haftung für E-Book-Inhalte (Urteil OLG München) - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2013

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Amazon: Keine Haftung für E-Book-Inhalte (Urteil OLG München)

 
OLG München, Urteil v. 24.10.2013 – 29 U 885/13
 
Das OLG München hat ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt, wonach Online-Händler nicht für Inhalte von durch sie vertriebene E-Books. Der Online-Vertrieb sei mit einem Buchgeschäft vergleichbar, welcher auch nicht sein ganzes Sortiment auf Urheberrechtsverstöße überprüfen könne.
Geklagt hatte Anneliese Kühn, die Enkelin des Komikers Karl Valentin und Inhaberin der Urheberrechte an seinen Werken. Sie hatte bei Amazon ein E-Book mit Auszügen eines Sketches von Valentins „Buchbinder-Wanniger“ gesehen und daraufhin das Internetportal abgemahnt. Amazon entfernte zwar das E-Book, gab jedoch nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab.
Das OLG stellte fest, dass Amazon keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hatte. Das aber sei für den Unterlassungsanspruch entscheidend. Für die Begründung der Haftung hätte Amazon ab Kenntnis der Rechtsverletzung nicht reagieren dürfen. Hier aber hatte der Online-Händler das Werk gleich aus dem Sortiment genommen.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision beim BGH zugelassen.