Markenrechtliche Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen „Pulmostat“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. März 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen „Pulmostat“

Markenrechtliche Abmahnung der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen „Pulmostat“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg
im Auftrag der
Zebrapharm GmbH
wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke
„Pulmostat“
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte aus Oldenburg vertreten die Interessen der Zebrapharm GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke „Pulmostat“ für die Vermarktung von veterinärmedizinischen Erzeugnissen und Präparaten, Ergänzungsfuttermittel für tiermedizinische Zwecke sowie Futtermittelzusätze und Ergänzungsfuttermittel zur Vorbeugung und Behandlungen von Störungen und Krankheiten des Luftröhren-, Bronchial- und Lungenbereichs bei Tieren.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte verschickte kürzlich eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene habe denen der Zebrapharm GmbH ähnelnde Produkte unter der Bezeichnung „Pulmo Star“ zum Verkauf angeboten. Dadurch läge eine Verwechslungsgefahr vor, durch welcher beim Verbraucher der Irrtum entstehen könnte, dass die mit vergleichbaren Zeichen „Pulmo Star“ und „Pulmostat“ erfassten Waren bzw. Dienstleistungen aus dem selben Unternehmen stammen könnten oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen würden. Dies stellt nach Ansicht der Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte eine Markenrechtsverletzung dar.
Die Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends Rechtsanwälte fordern deshalb Unterlassung. Zudem wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.