Abmahnung Daniel Sebastian - Martin Garrix Animals, WTF! Da Bop, Klingande Jubel, Family of the Year Hero, Stromae Papaoutai, Yiruma River Flows in You - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Oktober 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Abmahnung Daniel Sebastian – Martin Garrix Animals, WTF! Da Bop, Klingande Jubel, Family of the Year Hero, Stromae Papaoutai, Yiruma River Flows in You

Abmahnung Daniel Sebastian – Martin Garrix Animals, WTF! Da Bop, Klingande Jubel, Family of the Year Hero, Stromae Papaoutai, Yiruma River Flows in You“
Uns erreichen Hinweise zu einer weiteren Abmahnung der
Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
u.a. wegen der Musikwerke
„Martin Garrix – Animals“
„WTF! – Da Bop“
„Klingande – Jubel“
„Family of the Year – Hero“
„Stromae – Papaoutai“
„Yiruma – River Flows in You“
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Daniel Sebastian in der Regel je nach Anzahl der abgemahnten Titel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 1250,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei. Allerdings ein schriftlicher Vergleich über 1250,- Euro.
Empfehlung:
Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings keinesfalls ungeprüft. Sie erklären unter Umständen, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.