Achtung! Hinweise zu ersten Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen im Auftrag von The Archive AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Dezember 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Urmann + Collegen (U+C) / Regensburg

Achtung! Hinweise zu ersten Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen im Auftrag von The Archive AG

 
Hinweisen zufolge soll es nunmehr erste Streaming-Abmahnungen
der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg
im Auftrag der
The Archive AG aus der Schweiz
wegen
des Betrachtens pornographischer Filme auf redtube.com (sog. Streaming) geben.
Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) soll Hinweisen zufolge erste Streaming-Abmahnungen verschicken. Gegenstand dieser Abmahnungen ist – anders als bei Filesharing-Abmahnungen – das Kopieren im Wege des Zwischenspeicherns beim Streaming von Daten im Internet.
Den Betroffenen wird demnach nicht das Verbreiten durch zur Verfügungstellung der Daten an Dritte vorgeworfen, sondern vielmehr soll der Anschlussinhaber durch „Streaming“ von pronographischen Filmen auf redtube.com Teile dieser Filme auf seinem Computer kurzfristig zwischengespeichert haben. Es geht folglich nicht mehr um den dauerhaften Download einer Datei in Tauschbörsen, wodurch diese Daten sodann einer Vielzahl von Personen öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
Fraglich ist bislang noch, wie die persönlichen Daten bzw. genauer gesagt die IP-Adressen der Betroffenen ermittelt worden sind. Es wird gemutmaßt, dass die IP-Adressen entweder über auf der Internetseite geschaltete Werbung ermittelt wurden oder es sich aber um die Folgen eines Virusbefalls handeln könnte. Die übliche Vorgehensweise, bei der die abmahnende Kanzlei eine Ermittlungsfirma engagiert, welche die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, die IP-Adressen zuzuordnen, scheidet jedenfalls aus, da die Betroffenen gar nichts in Tauschbörsen angeboten haben.
An die persönlichen Daten gelangt die abmahnende Kanzlei wie bisher, indem sie vor Gericht einen Beschluss erwirkt, wodurch dem Internetprovider des Abmahnempfängers erlaubt wird, die persönlichen Kontaktdaten anhand der zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben.
In den Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen (U-C) soll zudem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert werden, obwohl es sich doch vorliegend lediglich um einen einmaligen Verstoß gehandelt hat?
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

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