Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Alexander Laios wegen “Xavier Naidoo – Bei meiner Seele” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Juli 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Frankfurt a.M.

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Alexander Laios wegen “Xavier Naidoo – Bei meiner Seele”

 
Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag des Herrn
Alexander Laios
wegen des Musikwerks
“Xavier Naidoo – Bei meiner Seele”
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 750,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn Alexander Laios. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.