Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musiktitel auf dem Sampler “Bravo Hits Vol. 81” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. August 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musiktitel auf dem Sampler “Bravo Hits Vol. 81”

 
Uns erreichen Hinweise zu weitere Abmahnungen der Kanzlei
Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
diesmal wegen des Samplers “Bravo Hits Vol. 81”
auf dem sich folgende Musikwerke befinden:
1. Passenger – Let Her Go (Album Version)
2. Pink – Just Give Me A Reason [feat. Nate Ruess]
3. Taylor Swift – I Knew You Were Trouble
4. Capital Cities – Safe And Sound
5. Duke Dumont – Need U (100%) (Radio Edit) [feat. A*M*E]
6. will.i.am – Scream & Shout (Dirty / Main) [feat. Britney Spears]
7. One Direction – One Way Or Another (Teenage Kicks)
8. Le Kid – We Are Young (Radio Edit)
9. Luca Vasta – Cut My Hair
10. CHVRCHES – Recover
11. Wankelmut – My Head Is A Jungle (Radio Edit)
12. Labrinth – Express Yourself
13. Theophilus London – Wine & Chocolates (andhim Remix Radio Version)
14. Example – Say Nothing (Radio Edit)
15. Zedd – Clarity [feat. Foxes]
16. Armin van Buuren – This Is What It Feels Like (Seperate Master / Do Not Mention) [feat. Trevor Guthrie]
17. Pitbull – Feel This Moment [feat. Christina Aguilera]
18. Justin Bieber – All Around The World (Album Version) [feat. Ludacris]
19. Arash – She Makes Me Go (Radio Edit) [feat. Sean Paul]
20. The Saturdays – What About Us [feat. Sean Paul]
21. Nelly – Hey Porsche
22. Wax – Rosana (Radio Edit)
23. James Arthur – Impossible
24. OneRepublic – If I Lose Myself
25. Imagine Dragons – Radioactive
26. The Lumineers – Ho Hey
27. Bruno Mars – When I Was Your Man
28. Emeli Sandé – Clown
29. Tom Odell – Another Love (Dirty Version)
30. Christina Aguilera – Just A Fool
31. Fun. – Carry On
32. Bastille – Pompeii
33. Frank Ocean – Lost (Album Version)
34. Gentleman – You Remember (Radio Edit)
35. Maxim – Meine Soldaten
36. Seeed – Deine Zeit
37. Blake Lewis – Your Touch
38. Woodkid – I Love You
39. Hurts – Miracle
40. Lena – Neon (Lonely People)
41. Bosse – Schönste Zeit (Album Version)
42. Glasperlenspiel – Nie vergessen
43. Christina Stürmer – Millionen Lichter
44. Lisa Aberer – I Will Dance (Radio Edit).
Regelmäßig fordert die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Daniel Sebastian je nach Anzahl der betroffenen Musiktitel die Zahlung von bis zu 4.800,- Euro. Den Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten der Werke seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Die uns bekannt gewordenen Abmahnungen sollen sich auf den Sampler „Bravo Hits Vol. 81“ beziehen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich auf diesem Sampler Titel der unterschiedlichsten Nutzungsrechtsinhaber befinden können, so dass auch von diesen diverse weitere Abmahnungen drohen. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch die weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich in der Regel jeweils auf die abgemahnten Tonaufnahmen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.