Hinweise zu Abmahnungen des Rechtsanwalts Philipp Marquort aus Kiel im Auftrag der Chmiel Consulting wegen des Musikwerks “Tony Catania Project – DJ Rock This Party ” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. April 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Marquort / Kiel

Hinweise zu Abmahnungen des Rechtsanwalts Philipp Marquort aus Kiel im Auftrag der Chmiel Consulting wegen des Musikwerks “Tony Catania Project – DJ Rock This Party ”


Uns erreichen Hinweise zu einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel
im Auftrag der
Chmiel Consulting

wegen des Musikwerks
“Tony Catania Project – DJ Rock This Party”
Der Rechtsanwalt Philipp Marquort fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete Rechtsanwalt Philipp Marquort gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 992,80 Euro an.
Rechtsanwalt Marquort stelle eine genaue Kostenaufstellung dar und betone zudem, an den Kosten lasse sich nichts ändern. Dies muss insoweit gegebenfalls aber nicht korrekt sein.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Bei Abmahnungen, welche sich auf einen Sampler bzw. einen Chartcontainer (wie hier z.B. “Future Trance Vol. 63” o.ä.) beziehen, ist darauf zu achten, dass sich auf diesen Musikcontainern weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch die weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Philipp Marquort vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Chmiel Consulting. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.