Hinweise zu neuen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag des Herrn Rolf Ellmer (Allstar Music Productions GmbH) wegen des Musikwerks “Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree - Right In The Night 2013” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Juli 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Kornmeier / Frankfurt

Hinweise zu neuen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag des Herrn Rolf Ellmer (Allstar Music Productions GmbH) wegen des Musikwerks “Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree – Right In The Night 2013”

 
Uns erreichen Hinweise zu einer neuen Abmahnungen der Kanzlei
Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main
im Auftrag des Herrn
Rolf Ellmer c/o Allstar Music Productions GmbH
wegen des Musikwerks
Right In The Night 2013von Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree.
Herr Rolf Ellmer soll nunmehr als bislang noch unbekannter Rechteinhaber Abmahnungen wegen Filesharings durch die Anwaltskanzlei Kornmeier + Partner verschicken lassen. Dabei fordere die Anwaltskanzlei Kornmeier + Partner einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Kornmeier + Partner auch in diesem Falle gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 450,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Kornmeier + Partner Rechtsanwälte vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Rechteinhabers Rolf Ellmer. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem regelmäßig zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.