Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Hoesmann wegen Verstoßes gegen Informationspflichten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Hoesmann wegen Verstoßes gegen Informationspflichten

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Hoesmann wegen Verstoßes gegen Informationspflichten
Erneut eine Abmahnung der
Kanzlei Hoesmann aus Berlin
wegen
Verstoßes gegen Informationspflichten
Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin vertritt die Interessen eines Händlers, welcher online auf eBay Waren vertreibt. Sie verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit ihrem Mandanten im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommt. Insbesondere fehlt es den eingestellten Verkaufsangeboten an

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.