Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP im Auftrag der Boardriders IP Holdings wegen "Element" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Januar 2019

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Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP im Auftrag der Boardriders IP Holdings wegen "Element"

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells International LLP im Auftrag der Boardriders IP Holdings wegen „Element“

Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der

Kanzlei Hogan Lovells International LLP

im Auftrag der

Boardriders IP Holdings, LLC aus Kalifornien

wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke

„Element“

Die Kanzlei Hogan Lovells International LLP vertritt die Interessen der Boardriders IP Holdings, LLC, welche Inhaberin der Rechte an der Wortmarke „Element“ für die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen ist. Insbesondere ist diese im Bereich der Bekleidungstextilien und Accessoires für Streetwear bekannt. Die Kanzlei Hogan Lovells verschickte aktuell eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene sei Eigentümer einer Marke, die zu der der Boardriders IP eine zu große Ähnlichkeit aufweist und dadurch die Rechte der Boardriders IP verletzt. Durch das zu ähnliche Markenzeichen bestünde eine Verwechslungsgefahr, welches eine Markenrechtsverletzung darstelle. Dem Schreiben ist daher der Widerspruch gegen die Marke des von der Abmahnung betroffenen zu entnehmen

Die Kanzlei Hogan Lovells fordert nun die Rücknahme der Markenanmeldung. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Was ist zu tun?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.

Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.

Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.